O2, der zweitgrößte Mobilfunkanbieter des Vereinten Königreichs, hat meine Internetseite für alle unter 18-jährige gesperrt. Hier sehen Sie, was sie vorfinden, wenn Sie auf DanielPipes.org gehen:
Was bei O2 statt DanielPipes.org zu sehen ist. |
Das Kleingeschriebene lautet: "Sie müssen für den Besuch dieser Internetseite älter als 18 Jahre sein. Um ihr Alter nachzuweisen, müssen Sie Ihre Kreditkarte bereit halten. Klicken Sie unten auf 'weiter' oder rufen Sie unseren kostenfreien automatisierten Service unter 61018 an." Mit anderen Worten: Sie müssen schon einiges unternehmen, um meine Arbeiten zu lesen oder zu sehen, etwas, das sich vermutlich nur wenige Gelegenheitssurfer zumuten werden.
Im Gegensatz dazu macht O2 unendlich alles ohne jegliche Überprüfung zugänglich, was es an islamistischen und damit in Zusammenhang stehenden Internetseiten gibt, einschließlich solch antizionistischer Wonnen wie den Al-Muntada Trust, das Palestinian Forum in Britian und Friends of Al-Aqsa.
O2 ist eine Tochter von Telefónica, dem gigantischen spanischen, multinationalen Konzern mit jährlichen Einnahmen von mehr als 50 Milliarden Euro und einem Vermögen von etwa 125 Milliarden Euro. Soweit mir bekannt hat keine andere Abteilung von Telefónica mich auf diese Weise gesperrt.
In Reaktion auf diese Zensur wandte ich mich am 3., 8. und 9. November an die Beschwerdeseite von O2; jedes Mal verlangte ich, dass "meine Internetseite sofort freigegeben" wird. Jedes Mal erhielt ich ein Formschreiben mit der Eingangsbestätigung, hörte aber dann nichts weiter.
Um den Vorfall in Kontext zu stellen: Vor zweieinhalb Jahren hatte ich ein ähnliches Problem, als ich erfuhr, dass ich "in der British Library gesperrt" war, der größten Pflichtexemplarbibliothek des Landes; das bedeutete, dass in dieser erlauchten Institution nicht mehr auf DanielPipes.org zugegriffen werden konnte. Glücklicherweise konnte ich einen Tag später berichten, dass ich "in der British Library nicht länger gesperrt!" war.
Was ist los mit den Briten, dass sie eine Mainstream-Internetseite praktisch verbieten, die sie ermutigt ihre Kultur und ihr Land zu schützen, während sie denen, die es auseinandernehmen wollen freie Hand geben?
(13. November 2016)
Update vom 14. November:
Twitter funktioniert. O2 ignorierte meine direkten Beschwerden, reagierte aber meinen Tweet zu dem obigen Eintrag.
Elf Stunden später antwortete O2 auf Twitter: "Hi Daniel, wir werden das prüfen lassen und so bald wie möglich in Kontakt treten. Danke für deine Geduld."
Worauf ich schnell mit einem Tweet antwortete: "Danke, dass Sie sich das schnell ansehen. Konservative sind keine Extremisten, also schadet die Alters-Blockierung meinem Ruf & meiner Leserschaft."
Update vom 19. November:
Nachdem ich auf Twitter nach meiner E-Mail-Adresse gefragt wurde (seltsam, da ich O2 mehrmals per E-Mail geschrieben hatte), schickte mir ihre "Alltersverifikationsgruppe" heute eine E-Mail mit derselben Nichterklärung, wie ich sie vorher per Twitter erhalten hatte, allerdings in mehr Worten:
Zum Hintergrund: Die Handybetreiber des Vereinten Königreichs übernahmen einen Leitfaden für die Selbstregulierung des Inhalts für Mobiltelefone. In Übereinstimmung mit dem Leitfaden bietet jeder Mobilfunkanbieter einen Internetfilter, um die Kunden unter 18 Jahre vor unangemessenen Inhalten zu schützen. Die Mobilfunkanbieter legen ihre Filter in Übereinstimmung mit dem Klassifikierungsrahmen fest, der vom britischen Board of Film Classfication ("BBFC") erstellt wurde. Dieses Rahmenwerk deckt alle Formen des Inhalts ab, nicht nur für Filme.
In Anwendung des Klassifizierungsrahmens wurde danielpipes.org als 18+ eingestuft.
Dies wird als vollendete Tatsache angegeben, ohne Begründung dafür meine Werke als "altersunangemessenen Inhalt" einzustufen. Ich schätze, wenn man Internetanbieter ist, dann muss man für sein Handeln nicht geradestehen. Meine Vermutung: Jemand oder irgendeine Organisation beschwerte sich über meine Internetseite.
In dem Brief heißt es weiter:
Der Kodex umreißt ein Einspruchsverfahren, das jedem Eigentümer einer Internetseite, Inhaltsanbieter, Endkunden oder jeder anderen Person zugänglich ist, die Interesse an dem Material hat, der mit der Anwendung des von der BBFC bezüglich eines Inhalts Klassifizierungsrahmens nicht zufrieden ist. Einsprüche können unter http://www.bbfc.co.uk/what-classification/mobile-content/appeals eingereicht werden.
Ich reichte einen Einspruch ein. Er lautet:
Ich bin amerikanischer Staatsbürger, der in den Vereinigten Staaten lebt; ich bin kein O2-Kunde.
O2 hat meine persönliche Internetseite DanielPipes.org als nur für über 18-jährige eingeschränkt.
Ich mit ein gemäßigter amerikanischer Konservativer. Zu meinen Qualifikationen gehört: ein Doktortitel von der Universität Harvard; Arbeit für fünf Administrationen von US-Präsidenten; ein mit der Oxford University Press veröffentlichtes Buch; und eine Debatte mit dem ehemaligen Londoner Bürgermeister Ken Livingston geführt.
Ich ersuche Sie mit allem Respekt meine Internetseite sofort zu entsperren.
Für Hintergrund sehen Sie bitte auf http://www.danielpipes.org/14262/british-library und http://www.danielpipes.org/blog/2014/04/no-longer-banned-in-the-british-library nach.
Beachten Sie bitte, das "jeder Nutzer oder jede andere Person, die Interesse an dem Material hat" bei der BBFC Beschwerde einreichen kann; in diesem Sinne bitte ich alle meine Leser gegen diese Entscheidung der BBFC Beschwerde einzulegen, was hier gemacht werden kann.
Update vom 20. November 2016:
Das "Beraterteam des BBFC" hat höflich geschrieben und meinen Einspruch bestätigt; es heißt: "Wir werden Ihre Anfrage prüfen und uns wieder melden."
Update vom 23. November 2016:
Das British Board of Film Classification Mobile Advice Team hat sein Urteil verkündet:
Sehr geehrter Herr Pipes,
bezugnehmend auf Ihre E-Mail vom 20. November möchten wir Sie hiermit wissen lassen, dass wir uns die Internetseite www.danielpipes.org angesehen und entschieden haben, dass es gemäß des Klassifizierungsrahmens der BBFC kein Material gibt, das wir als nur für über 18-jährige einstufen würden. Wir haben O2 über unsere Beurteilung informiert.
Mit besten Wünschen
BBFC Mobile Adivce Team
Andere, die gegen die Altersbeschränkung Beschwerde einlegten, erhielten eine ähnliche Mitteilung.
Kommentare:
(1) Ich bin offenkundig mit diesem Urteil sehr zufrieden und erleichtert.
(2) Es bleiben aber mehrere Fragen unbeantwortet:
- Warum wurde DanielPipes.org praktisch jedem durch diesen Trick unzugänglich gemacht, indem eine Kreditkartennummer zur Verfügung gestellt werden musste, um zu zeigen, dass man 18 Jahre oder älter ist?
- Warum lehnte O2 es ab die Gründe für das zu erklären, was auf eine Zensur meiner Arbeit hinausläuft?
- Warum entschied sich O2 allem Anschein nach eigenverantwortlich für diese Einschränkung, überlässt dann aber den Einspruch dagegen dem BBFC, statt das selbst in Ordnung zu bringen?
- Welche anderen Internetseiten mit ähnlicher Orientierung wie meiner sind ähnlich eingeschränkt worden?
Ich werde diesen Dingen nachgehen.